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Grundsatz 

INVESTVOTE ist  dem Grundsatz verpflichtet, die Traktandenanalyse und die Abgabe der Stimmrechtsempfehlungen in absoluter Neutralität und Unabhängigkeit auszuüben.

Um diese Unabhängigkeit und Neutralität zu garantieren, verwaltet die Firma selber keine Assets, sodass jeglicher Interessenskonflikt grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. INVESTVOTE hat keinerlei ideologische Ausrichtung und ist lediglich dem Grundsatz der sachlichen, hohen Professionalität verpflichtet. 

Grundlagen für die Stimmrechtsempfehlungen 

INVESTVOTE übt die Stimmrechte nicht selber aus, sondern gibt lediglich Empfehlungen zur Ausübung ab. INVESTVOTE basiert die Empfehlungen grundsätzlich auf dem Gedankengut, das dem „Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance“ zugrunde liegt. Internationale Entwicklungen, sofern sie den schweizerischen Eigenheiten Rechnung tragen, werden mitberücksichtigt. Als weitere Beurteilungsgrundlagen dienen interne Reglemente und Grundsätze des Kunden. Bei Bedarf bietet  INVESTVOTE ihre Erfahrung und Mitarbeit  für die Erarbeitung oder Ergänzung solcher interner Dokumente an. Der Erfahrungsschatz der Mitarbeiter und des Netzwerkes der INVESTVOTE bietet eine äusserst breite Basis für die Stimmrechtsempfehlungen.

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